Justizminister Winfried Bausback kämpft für härtere Gesetze.

München, den 4.2.2014

Bei der gestrigen Pressekonferenz gab Justizminister Winfried Bausback bekannt, den Dopingssündern, egal ob ein Einzel – oder Großhandelsunternehmer, egal ob ein kleiner oder prominenter Sportler, den Dopingkampf mit einer härteren Gangart in Form von neuen Gesetzen anzusagen. Bausback weiter -. Es werden bald neue schärfere Gesetze auf Bundesebene verabschiedet. Damit seine erfolgsgewohnten Oberstaatsanwälte gegen Gesetzeverstößer noch effizienter gegen Dopingsünder aller Art vorgehen können.Das neue gesteckte  Ziel beim neuen ausgeweiteten Sportschutzgesetz ist den Dopingtrickser jede Möglichkeit zu nehmen , sich irgendwie an schädliche Medikamente heranzukommen , um damit zu handeln oder für den Eigenverbrauch zu verwenden.

Darum wurden neue Eckpunkte behandelt..Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs würden, so der Minister des hinter ihnen stehenden Doping-Netzwerkes häufig nur kleine Mengen an Dopingsubstanzen selbst bei sich führen.solange das nicht strafbar sei, könnten die Staatsanwälte gegen die dopenden Sportler in der Regel nicht als Beschuldigte ermitteln.Strafprozessuale Maßnahmen wie etwa Durchsuchungen, um an die dahinter stehenden kirminellen Strukturen aufzudecken, seien dann nur in engeren Grenzen möglich, wenn man sich auf Bundesebene auf .folgende Punkte in den erarbeiteten Gesetzesvorschläge einigt.

!. Die Einführung umfassender Strafvorschriften gegen den Vetrieb und die Abgabe von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen um sämtliche Auswüchsen des Dopinghandels mit Schlagkraft entgegentreten zu können.

2.Eine klar formulierte uneingeschränkte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden um mit den immer ausgeklügteren Dopingpraktiken mithalten zu können.

3.Die Erhöhung des Strafrahmens für Dopingvergehen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und die Einführung differenzierte Verbrechenstatbestände für Dopingstraftaten, die besonderes Unrecht darstellen, wie banden-und gewerbsmäßiges Handelstreiben mit Waffen oder Abgabehandlungen an Minderjährige.

4.Eine sportspezifische Kronzeugenregelung sowie zusätzliche strafprozessuale Befugnisse, allen voran erweiterte Telefonüberwachung- und Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten, um Informationen aus der abgeschottenen Szene gewinnen zu können.

Die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Regelungen im Bereich Doping sei, so Bausback, auch in den Koaliationsvertrag auf Bundesebene positiv aufgenommen worden.Bauback weiter, jetzt ist es Zeit zum handeln, wir brauchen ein Gesamtkonzept.

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